- 19.06.2022 – 9. SBM Triathlon in Neunkirchen
- !!!Abgesagt!!! 03.+04.06 2022 Feldfußball-Turnier in NK-Wellesweiler
- 07.-10.07.2022 – 9. DBM Bowling Trio in Berlin
- 19.06.2022 – 2. SBM im Golf
!!! Abgesagt !!! 24. SBM im (Klein-) Feldfußball
Die 24. SBM im (Klein-) Feldfußball muss auf Grund fehlender Mannschaftszusagen abgesagt werden.
INTEGRATIVESS FUßBALLTURNIER und F- und G- Jugendturniertag
Der FC Niederlinxweiler und die Jugendabteilung Sg Linxweiler laden Sie und Ihre Mannschaften recht herzlich zu folgenden Turnieren ein.
27.05.22, ab ca. 15:30 Uhr: Integratives Fußballturnier (Fußballturnier für Menschen mit und ohne Behinderung),
6-8 Mannschaften, 2 Spielfelder, Kleinfeld, 2 Gruppen mit anschließendem Ausspielen der Platzierungen und Siegerehrung
28.05.22, ab ca. 09:30 Uhr: F-Jugend, 2 Turnierrunden mit jeweils 4-5 Mannschaften, 2 Spielfelder, analog der durchgeführten Feldrunde,
danach G-Jugend, 2 Turnierrunden mit jeweils 4-5 Mannschaften, 2 Spielfelder, analog der durchgeführten Feldrunde.
Bei Rückfragen, können Sie mich gerne kontaktieren unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer 015785090763- gerne auch per Whatsapp
Anmeldung bis spätestens 31.3.2022
FAQ Sportbetrieb im Saarland
Aktuelles rund um Corona findet ihr auf der LSVS-Seite unter Mediaportal.
https://www.lsvs.de/mediaportal/aktuelles/corona
Finanzielle Unterstützung durch den DOSB
Der Bund unterstützt finanziell wegen der seit Anfang 2020 währenden Pandemie viele Sportarten,
hier seien die ersten zehn genannt:
Eishockey 21.758.573 €
Handball 15.599.127 €
Basketball 13.274.038 €
Fußball 9.750.707 €
American Football 1.723.451 €
Volleyball 1.231.185 €
Skisport 250.000 €
Tischtennis 148.845 €
Reitsport 136.832 €
Ringen 109.458 €
Baseball 26.572 €
Das sind staatliche Gelder, also aus Steuermitteln, die an Profi- und Semiprofibreiche
ausgezahlt wurden.
Ob und wieviel Euro an das DOSB-Mitglied, Deutscher Betriebssportverband e.V.,
flossen, ist uns als den DBSV-Mitgliedslandesverbänden nicht bekannt.
Sollten wir keinerlei Mittel oder sonstige Hilfen vom DOSB erhalten haben, stellt sich
die Frage über die Sinnhaftigkeit unserer Mitgliedschaft und analog über die Zahlung
unserer Beiträge an den DOSB.
Quelle: Magazin des BdST "Der Steuerzahler".
Umsetzungshilfe des BMF zur Steuerbefreiung für BGM-Maßnahmen
(Quelle: bbgm.de/umsetzungshilfe-des-bmf-zur-steuerbefreiung-fuer-bgm-massnahmen/)
Bis zu 600 Euro können Arbeitgeber pro Beschäftigtem und Jahr für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Diese Zuwendung muss von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern NICHT als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ sind einkommensteuerfrei. (§ 3 Nr. 34 EStG)






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