Saarländischer
Betriebssportverband e.V.

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Umsetzungshilfe des BMF zur Steuerbefreiung für BGM-Maßnahmen

(Quelle: bbgm.de/umsetzungshilfe-des-bmf-zur-steuerbefreiung-fuer-bgm-massnahmen/)

Bis zu 600 Euro können Arbeitgeber pro Beschäftigtem und Jahr für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Diese Zuwendung muss von den  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern NICHT als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ sind einkommensteuerfrei. (§ 3 Nr. 34 EStG)

Olympia im Mai

(Quelle Hamburger Abendblatt - Rainer Grünberg)

HAMBURG :: Es müssen nicht immer die ganz großen Olympischen Spiele sein, die die Hamburgerinnen und Hamburger im Übrigen ja auch gar nicht wollten, aber mit der Hamburgiade wächst in der Stadt eine Veranstaltung heran, die bereits heute für sich in Anspruch nehmen darf, Deutschlands größtes Multiund Breitensportevent zu sein. Vom 11. bis 26. Mai wird sie zum vierten Mal ausgetragen, an 19 Standorten, darunter acht Hotspots, in 50 Sportarten mit mehr als 200 Einzel- und Mannschaftsentscheidungen – vom Fünfkampf, über Angeln, Darts, Tischfußball, Skat bis zum Wikingerschach. Natürlich sind auch klassische olympische Wettkampfsportarten wie Leichtathletik, Schwimmen oder Radfahren im Angebot. Alle weiteren Infos und Anmeldung unter: www.hamburgiade.de

>>> Zum Special des Hamburger Abendblatts

 

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